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Diese Dokumentation des CashEDI-Datenmodells wurde von GS1 Germany erstellt und basiert auf den GS1 XML Standards Version 3.6, herausgegeben vom GS1 Global Office.
Diese Dokumentation umfasst eine Reihe detaillierter XML-Nachrichtenbeschreibungen im HTML-Format sowie die Download-Pakete im ZIP-Format für die relevanten Nachrichten der GS1 XML Standards 3.6, herausgegeben vom GS1 Global Office.
Die CashEDI-Dokumentation der XML-Nachrichten deckt die Prozesse zu Geldbestellungen und Einzahlungen sowie die funktionalen Nachrichten ab:
Bei der Erstellung dieser Software wurden alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um die Genauigkeit der darin enthaltenen Informationen sicherzustellen. Dennoch übernimmt der Herausgeber keine Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung dieser Dokumentation ergeben, noch für deren Leistung auf unterschiedlich konfigurierten Computern.
Die Installation und Nutzung der Software erfolgt auf eigenes Risiko des Anwenders. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die sich aus der Nutzung der Software ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Umsätze, Serviceunterbrechungen oder Verlust von Daten oder Informationen.
Der Inhalt dieser Dokumentation ist ausschließlich für die interne Nutzung durch den Lizenznehmer bestimmt. Kein Teil darf für externe Zwecke reproduziert, in einem durchsuchbaren Repository gespeichert oder elektronisch oder mechanisch kopiert oder vervielfältigt werden, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GS1 Germany.
Wir empfehlen eine Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixel und die Verwendung von MS Internet Explorer.
Wir wünschen Ihnen Freude und Erfolg bei der Arbeit mit den GS1 XML Standards.
GS1® bemüht sich durch seine Richtlinie zum geistigen Eigentum, Unsicherheiten zu vermeiden, indem von den Teilnehmern der Arbeitsgruppen, die diesen Standard – die allgemeinen GS1-Spezifikationen – entwickeln, verlangt wird, allen GS1-Teilnehmern entweder eine gebührenfreie Lizenz oder eine RAND-Lizenz (angemessen und nicht diskriminierend) zu gewähren.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Implementierung einer oder mehrerer wesentlicher Merkmale eines Standards ein Patent oder andere Rechte an geistigem Eigentum betreffen kann. Solche Patente oder Rechte an geistigem Eigentum sind nicht Teil der Lizenzverpflichtung von GS1. Die Vereinbarung zur Gewährung einer Lizenz im Rahmen der GS1-IP-Richtlinie erstreckt sich nicht auf Rechte an geistigem Eigentum und Ansprüche Dritter, die nicht an den Arbeitsgruppen teilgenommen haben.
Bei der Erstellung dieser Dokumente und der darin enthaltenen GS1-Standards wurde größte Sorgfalt angewendet. GS1, GS1 Germany und alle an der Entwicklung dieses Dokuments beteiligten Dritten erklären hiermit, dass sie keine Gewährleistung in Verbindung mit diesem Dokument übernehmen und keine Haftung für Schäden gegenüber Dritten akzeptieren, einschließlich direkter und indirekter Schäden sowie entgangenem Gewinn im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Standards.
Produzent: GS1 Germany GmbH
© Copyright Deutsche Bundesbank
Veröffentlichungsdatum: 26.11.2025
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